Privat/Beihilfe
Viele privaten Krankenversicherungen und auch die Beihilfestellen übernehmen die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung. Fragen Sie aber vor Beginn einer Therapie bei Ihrer Krankenkasse nach den Versicherungsbedingungen und in welchem Umfang die Kosten für eine Verhaltenstherapie erstattet werden.

Gesetzliche Krankenkassen
Bei gesetzlich Versicherten ist evtl. eine Kostenerstattung über die Krankenkasse im Richtlinienverfahren mit der Methode der Verhaltenstherapie möglich. Hierbei müssen die Voraussetzungen für eine Kostenerstattung erfüllt sein. Diese liegen vor, wenn Sie z.B. keine kassenärztlich zugelassene Psychotherapeutin finden können, die Sie mit zumutbarer Wartezeit oder in annehmbarer Entfernung zu Ihrem Wohnort behandeln kann. Die Kosten werden nach Beantragung und Bewilligung von den jeweiligen Kostenträgern übernommen. Entsprechend der Therapievereinbarungen sind ggf. Differenzbeträge selbst zu tragen. Bei Fragen zum Kostenerstattungsverfahren, sprechen Sie mich an. Ich unterstütze Sie gerne dabei.

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